Eigentum am Baltschiedertal

Eigentum am Baltschiedertal

Prozessgeschichte zum Eigentum am Baltschiedertal

Im Rahmen der amtlichen Vermessung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Baltschiedertal erhob die Genossenschaft Baltschiedersenntum am 1. Dezember 2010 Einsprache bei der Vermessungskommission der Gemeinde Baltschieder. Sie beantragte, als Grundeigentümerin der noch zu vermessenden Flächen im Baltschiedertal im Grundbuch eingetragen zu werden.

Mit Entscheid vom 4. November 2014 wies die Vermessungskommission der Gemeinde Baltschieder die von der Genossenschaft Baltschiedersenntum geltend gemachten Eigentumsansprüche ab. Gleichzeitig stellte sie fest, dass die Munizipalgemeinde Baltschieder «Eigentümerin von Grund und Boden ihres Territoriums im Baltschiedertal» sei.

In der Folge erhob die Genossenschaft Baltschiedersenntum beim Bezirksgericht Visp Eigentumsfeststellungsklage. Nach Durchführung des Beweisverfahrens einigten sich die Parteien im Rahmen aussergerichtlicher Vergleichsverhandlungen darauf, dass die Genossenschaft Baltschiedersenntum im eidgenössischen Grundbuch als Eigentümerin einer Fläche von 244’127 m² eingetragen werden sollte.

Mit Entscheid vom 8. November 2023 schrieb das Bezirksgericht Visp das Verfahren zufolge Vergleichs als erledigt ab. Gestützt auf die getroffene Vereinbarung erstellte der Geometer in der Folge das erforderliche Mutationsprotokoll. Anschliessend wurde die Genossenschaft Baltschiedersenntum mit Wirkung ab dem 26. April 2024 als Eigentümerin des Grundstücks Nr. 1854, Plan 15, im Grundbuch eingetragen.

 

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