Statuten
Die Statuten der Gemossenschaft Baltschiedersenntum wurden mehrmals überarbeitet, so am 17.02.1929, am 7.03.1982 und letztmals am 9.03.2025, welche vom Staatsrat des Kantons Wallis am 11. Juni 2025 homologiert wurden. Die letzte Überarbeitung erfolgte im Hinblick auf die bevorstehende Fusion der Gemeinden Baltschieder und Eggerberg mit Visp.
Alpreglement
An der Urversammlung der Gemeinde Baltschieder vom 26. April 2000 wurde ein Alpreglement verabschiedet, worin insbesondere der Alpauftrieb und der Alpabtrieb von der Genossenschaft Baltschiedersenntum der Gemeindebehörde zu melden sind. Dieses Alpreglement ist vom Staatsrat des Kantons Wallis am 27. August 2003 homologiert worden.
Grundbuchvermessung & Eigentumsverhältnisse
Mit der Einführung der Grundbuchvermessung Los 3 der Gemeinde Baltschieder hat der Vorstand am 1. September 2011 Einsprache erhoben. Aufgrund verschiedener aktenkundiger Belege und Dokumente war der Vorstand überzeugt, dass die Genossenschaft Baltschiedersenntum Eigentümerin ist an Grund und Boden im inneren und im äusseren Senntum. Mit Entscheid vom 8. November 2023 hat das Bezirksgericht Visp den Vergleich zwischen der Einwohnergemeinde Baltschieder und der Genossenschaft Baltschiedersenntum vom 11./18. Oktober 2023 genehmigt und die Genossenschaft Baltschiedersenntum ermächtig die Eintragung des Eigentums im Grundbuchamt zu beantragen.
Die Statuten der Gemossenschaft Baltschiedersenntum wurden mehrmals überarbeitet, so am 17.02.1929, am 7.03.1982 und letztmals am 9.03.2025, welche vom Staatsrat des Kantons Wallis am 11. Juni 2025 homologiert wurden. Die letzte Überarbeitung erfolgte im Hinblick auf die bevorstehende Fusion der Gemeinden Baltschieder und Eggerberg mit Visp.
